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   BAG, 04.04.1990 - 4 AZR 20/90   

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BAG, 04.04.1990 - 4 AZR 20/90 (https://dejure.org/1990,3103)
BAG, Entscheidung vom 04.04.1990 - 4 AZR 20/90 (https://dejure.org/1990,3103)
BAG, Entscheidung vom 04. April 1990 - 4 AZR 20/90 (https://dejure.org/1990,3103)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines Erziehers in heilpädagogischer Gruppe - Einstufung eines Arbeitsvorgangs - Möglichkeit der Trennung von Tätigkeiten - Begriff der heilpädagogischen Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 06.12.1989 - 4 AZR 450/89

    Eingruppierung: Erzieherin in einer Wohngruppe

    Auszug aus BAG, 04.04.1990 - 4 AZR 20/90
    Kennzeichnend ist damit der Inhalt der Erziehungstätigkeit (BAGE 50, 241 = AP Nr. 31 zu § 99 BetrVG 1972; Urteil vom 2. Dezember 1987 - 4 AZR 474/87 - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil vom 6. Dezember 1989 - 4 AZR 450/89 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Die Anwendung spezifischer heilpädagogischer Erziehungsformen kommt demgemäß auch bei Gruppen von körperlich, seelisch oder geistig gestörten oder gefährdeten oder schwer erziehbaren Kindern oder Jugendlichen im Sinne der Vergütungsgruppen V c BAT/VkA Fallgruppe 1 e und VI b BAT/VkA Fallgruppe 2 e in Betracht und ist nicht auf Gruppen Schwerst- oder mehrfach Behinderter beschränkt (vgl. BAG Urteil vom 6. Dezember 1989 - 4 AZR 450/89 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Vielmehr geht es bei der Heilpädagogik um die individuelle Förderung eines jeden Behinderten nach seiner spezifischen Behinderung und Persönlichkeit (vgl. BAG Urteil vom 6. Dezember 1989 - 4 AZR 450/89 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Vielmehr kann eine heilpädagogische Tätigkeit sogar an und mit behinderten oder beeinträchtigten Erwachsenen ausgeübt werden (vgl. BAG Urteil vom 6. Dezember 1989 - 4 AZR 450/89 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen), so daß es auf die Fähigkeit, am Schul- oder Sonderschulunterricht teilzunehmen, nicht ankommt.

  • BAG, 02.12.1987 - 4 AZR 474/87

    Eingruppierung von Gruppenleiterin im Erziehungsdienst - Betreuung einer

    Auszug aus BAG, 04.04.1990 - 4 AZR 20/90
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats in vergleichbaren Fallgestaltungen (vgl. BAGE 55, 171 = AP Nr. 136 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteile vom 2. Dezember 1987 - 4 AZR 474/87 - und vom 14. Februar 1990 - 4 AZR 586/89 - beide nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Eine ausdrückliche Übertragung der Tätigkeit eines Sozialarbeiters/Sozialpädagogen ist nach den tariflichen Bestimmungen nicht erforderlich (BAGE 50, 241 = AP Nr. 31 zu § 99 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 2. Dezember 1987 - 4 AZR 474/87 - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Kennzeichnend ist damit der Inhalt der Erziehungstätigkeit (BAGE 50, 241 = AP Nr. 31 zu § 99 BetrVG 1972; Urteil vom 2. Dezember 1987 - 4 AZR 474/87 - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil vom 6. Dezember 1989 - 4 AZR 450/89 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

  • BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 80/83

    Betriebsrat: Mitbestimmungsrecht bei der Eingruppierung, Erzieherin in einem Heim

    Auszug aus BAG, 04.04.1990 - 4 AZR 20/90
    Eine ausdrückliche Übertragung der Tätigkeit eines Sozialarbeiters/Sozialpädagogen ist nach den tariflichen Bestimmungen nicht erforderlich (BAGE 50, 241 = AP Nr. 31 zu § 99 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 2. Dezember 1987 - 4 AZR 474/87 - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Das Landesarbeitsgericht geht vom Begriff der Heilpädagogik aus, wie er in der Senatsrechtsprechung seit dem Beschluß vom 3. Dezember 1985 (- 4 ABR 80/83 - BAGE 50, 241 = AP Nr. 31 zu § 99 BetrVG 1972) interpretiert worden ist.

    Kennzeichnend ist damit der Inhalt der Erziehungstätigkeit (BAGE 50, 241 = AP Nr. 31 zu § 99 BetrVG 1972; Urteil vom 2. Dezember 1987 - 4 AZR 474/87 - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil vom 6. Dezember 1989 - 4 AZR 450/89 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

  • BAG, 14.02.1990 - 4 AZR 586/89

    Eingruppierung im Erziehungsdienst - Begriff des Arbeitsvorgangs -

    Auszug aus BAG, 04.04.1990 - 4 AZR 20/90
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats in vergleichbaren Fallgestaltungen (vgl. BAGE 55, 171 = AP Nr. 136 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteile vom 2. Dezember 1987 - 4 AZR 474/87 - und vom 14. Februar 1990 - 4 AZR 586/89 - beide nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Eine solche wird tariflich in der Protokollerklärung Nr. 3 nur bei Angestellten in der Tätigkeit von Erziehern, nicht aber bei Erziehern mit staatlicher Anerkennung gefordert (vgl. BAG Urteil vom 14. Februar 1990 - 4 AZR 586/89 - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 397/86

    Eingruppierung: Sozialpädagogin mit Betreuungsaufgaben für gefährdete Kinder

    Auszug aus BAG, 04.04.1990 - 4 AZR 20/90
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats in vergleichbaren Fallgestaltungen (vgl. BAGE 55, 171 = AP Nr. 136 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteile vom 2. Dezember 1987 - 4 AZR 474/87 - und vom 14. Februar 1990 - 4 AZR 586/89 - beide nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 04.04.1990 - 4 AZR 20/90
    Hierbei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorgangs auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (BAGE 51, 59, 65; 282, 287; 356, 360 = AP Nrn. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975, jeweils zu 1 der Gründe).
  • BAG, 27.04.1988 - 4 AZR 707/87

    Bestimmung des Lohngruppen-Differenzierungsmerkmals "Schwere der Arbeit"

    Auszug aus BAG, 04.04.1990 - 4 AZR 20/90
    Dabei ist entgegen der Auffassung des Beklagten das derzeitige Verständnis des Begriffs der Heilpädagogik maßgebend und nicht dasjenige, auf das die Tarifvertragsparteien möglicherweise bei der Abfassung des Tarifvertrages im Jahre 1970 Bezug nehmen wollten (vgl. BAG Urteil vom 27. April 1988 - 4 AZR 707/87 - AP Nr. 63 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 25.03.1998 - 4 AZR 682/96
    Zur Begründung bezog er sich auf das Urteil des BAG vom 4. April 1990 - 4 AZR 20/90 -;.

    1 k in Verbindung mit der Protokollnotiz Nr. 3" begehrt und sich dafür ausdrücklich auf das Urteil des Senats vom 4. April 1990 - 4 AZR 20/90 - ZTR 1990, 380 (fälschlich als Urteil des LAG Niedersachsen bezeichnet) bezogen, in welchem dem Kläger jenes Rechtsstreits ein tariflicher Anspruch auf Vergütung nach VergGr.

    Danach ist, wie der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, unter einer heilpädagogischen Tätigkeit eine solche zu verstehen, die mit besonderen, spezifischen Erziehungsformen die Förderung und Betreuung behinderter Menschen umfaßt (Senatsbeschluß vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 80/83 - BAGE 50, 241 = AP Nr. 31 zu § 99 BetrVG 1972; Senatsurteile vom 6. Dezember 1989 - 4 AZR 450/89 - AP Nr. 148 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 4. April 1990 - 4 AZR 20/90 - ZTR 1990, 380, 381; vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 383/92 - AP Nr. 4 zu § 12 AVR Caritasverband; vom 14. September 1994 - 4 AZR 589/93 - n.v.; vom 20. September 1995 - 4 AZR 459/94 - n.v.).

    Dabei kann sich die heilpädagogische Förderung nicht auf einzelne Lebensbereiche des Behinderten beschränken, sondern muß in einem umfassenden Sinn seine gesamte Persönlichkeit zum Gegenstand haben (vgl. Senatsurteil vom 4. April 1990 - 4 AZR 20/90 - aaO).

    Beides klingt in den Ausführungen des Klägers an, er würde nach der damaligen Rechtsprechung des Senats - gemeint das Urteil des Senats vom 4. April 1990 - 4 AZR 20/90 - ein obsiegendes Urteil erwirkt haben, wenn er den Anspruch auf Vergütung nach der VergGr.

  • BAG, 20.09.1995 - 4 AZR 459/94

    Eingruppierung eines Sozialarbeiters mit staatlicher Anerkennung in unveränderter

    Eine ausdrückliche Übertragung der Tätigkeit eines Sozialarbeiters/Sozialpädagogen ist aber nach den tariflichen Bestimmungen nicht erforderlich (BAGE 50, 241 = AP Nr. 31 zu § 99 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 2. Dezember 1987 - 4 AZR 474/87 -, n.v.; BAG Urteil vom 4. April 1990 - 4 AZR 20/90 - ZTR 1990, 380, 381).

    Danach ist, wie der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, unter einer heilpädagogischen Tätigkeit eine solche zu verstehen, die mit besonderen, spezifischen Erziehungsformen die Förderung und Betreuung behinderter Menschen umfaßt (Beschluß vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 80/83 - BAGE 50, 241 = AP Nr. 31 zu § 99 BetrVG 1972; Urteil vom 6. Dezember 1989 - 4 AZR 450/89 - AP Nr. 148 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 4. April 1990 - 4 AZR 20/90 - ZTR 1990, 380, 381; Urteil vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 383/92 - AP Nr. 4 zu § 12 AVR Caritasverband; Urteil vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 203/93 -, n.v., zuletzt: Urteil vom 17. August 1994 - 4 AZR 636/93 - n.v.).

    Dabei kann sich die heilpädagogische Förderung nicht auf einzelne Lebensbereiche des Behinderten beschränken, sondern muß in einem umfassenden Sinn seine gesamte Persönlichkeit zum Gegenstand haben (vgl. Senatsurteil vom 4. April 1990 - 4 AZR 20/90 - ZTR, a.a.O.).

  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 358/92

    Erzieherin in Wohngruppe von Behinderten

    II der Anlage 1a zum BAT ausgeführt hat, unter einer heilpädagogischen Tätigkeit eine Tätigkeit zu verstehen, die mit besonderen, spezifischen Erziehungsformen die Förderung und Betreuung behinderter Menschen umfaßt (BAG Beschluß vom 3. Dezember 1985, BAGE 50, 241; BAG Urteil vom 6. Dezember 1989 - 4 AZR 450/89 - AP Nr. 148 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 4. April 1990 - 4 AZR 20/90 - ZTR 1990, 380, 381).
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